Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Doberan
Die Darstellung der amtlichen Bekanntmachungen zu Satzungen, Verordnungen und sonstigen ortsrechtlichen Normen der Stadt Bad Doberan sowie sonstigen Bekanntmachungen im Internet hat lediglich Informationscharakter.
Für die Richtigkeit des Inhaltes des Ortsrechtes im Internet wird keine Gewähr übernommen.
Die öffentliche Bekanntmachung mit ihren Rechtswirkungen erfolgt entsprechend der Festsetzungen in der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan.
Bekanntmachung im Ostsee-Anzeiger |
03.04.2019 |
1. Umlegungsbeschluss zur nachträglichen Einbeziehung von Grundstücken ins Umlegungsverfahren U 3 "Gewerbegebiet B-Plan 40" |
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Bekanntmachung im Ostsee-Anzeiger |
27.03.2019 |
5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan vom 22.November 2013 |
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Widmungsverfügung der Straße "Zur Rennbahn" |
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Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 41 „An der Nienhäger Chaussee" Hinweis: Satzung und Begründung |
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Bekanntmachung im Ostsee-Anzeiger |
20.03.2019 |
Wärmesatzung der Stadt Bad Doberan |
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Wahlbekanntmachung in der Ostsee-Zeitung |
15.03.2019 |
Amtliche Bekanntmachung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Gemeindewahl am 26. Mai 2019 |
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Wahlbekanntmachung in der Ostsee-Zeitung |
09.03.2019 |
Amtliche Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Bad Doberan |
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Bekanntmachung im Ostsee-Anzeiger |
06.02.2019 |
Amtliche Bekanntmachung über die Inkraftsetzung der 6. Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB im Umlegungsverfahren U 2 „Erweiterung Wohngebiet Kammerhof und B-Plan 41 Nienhäger Chaussee“ gemäß § 71 Abs. 2 BauGB |
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Wahlbekanntmachung in der Ostsee-Zeitung |
12.01.2019 |
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Besetzung des Gemeindewahlausschusses sowie der Besetzung der Wahlvorstände zur Wahl der Stadtvertreterversammlung Bad Doberan am 26. Mai 2019 in der Stadt Bad Doberan |
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Aufforderung zur Einreichung von Gemeindewahlvorschlägen für die Wahl der Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan am 26. Mai 2019 in der Stadt Bad Doberan |
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Bekanntmachung im Ostsee-Anzeiger |
12.12.2018 |
8. Änderung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Horteinrichtungen der Stadt Bad Doberan (Hortgebührensatzung) vom 02. April 2007 |
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